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   VG Dresden, 27.05.2021 - 5 L 261/21   

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VG Dresden, 27.05.2021 - 5 L 261/21 (https://dejure.org/2021,57704)
VG Dresden, Entscheidung vom 27.05.2021 - 5 L 261/21 (https://dejure.org/2021,57704)
VG Dresden, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 (https://dejure.org/2021,57704)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Berlin, 06.02.2023 - 12 K 52.22

    Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur

    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen drei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 - vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2022 - 12 K 65/21 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 12.04.2022 - 3 K 489.20

    Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch

    Diese nachweisliche Unstimmigkeit in den Einlassungen des Zeugen lässt darauf schließen, dass er damit das eigentliche Geschehen zu verschleiern versucht hat, um den Täuschungsvorwurf - dem er sich im Parallelverfahren V ... ebenfalls ausgesetzt sieht - auszuräumen (vgl. zu einem vergleichbaren Fall sinngleich auch VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -, S. 17, n.v.; nachfolgend OVG Dresden, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 2 B 274/21 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 2 B 274/21

    Prüfung; Täuschung; Anscheinsbeweis

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 - wird zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - NJW 2018, 1896, 1896, Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen zwei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehlerindentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -).
  • VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Diese Übereinstimmungen erlauben den Schluss, dass der Prüfling die Bearbeitung des anderen Prüflings gekannt und sich diese Kenntnis durch eine unerlaubte Zusammenarbeit mit jenem Prüfling verschafft hat (vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O., Rn. 237; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67/17 - juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - juris Rn. 5, jeweils für die Übereinstimmung der Bearbeitung mit dem Inhalt von Lösungshinweisen, was auf die hiesige Situation der Übereinstimmung zwischen zwei Prüfungsarbeiten übertragbar ist; vgl. zum Beweis des ersten Anscheins bei wort- und fehleridentischen Antworten mehrerer Prüflinge in einer Online-Klausur: VG Dresden, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 L 261/21 -).
  • LG Wiesbaden, 11.11.2022 - 7 O 53/22

    Beendigung eines Studienvertrages wegen Täuschung

    Allerdings können die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Täuschungsversuchs durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn sich aufgrund der feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat (vgl. OLG Frankfurt, aaO; VG Dresden, Beschluss vom 27.05.2021, 5 L 261/21, Rn. 47 m.w.N.).
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